Preise für meine Therapieangebote

Als Heilpraktiker, Masseur und med. Bademeister, Dipl.-Mentaltrainer/Psychologischer Berater (VDH/DGMT) arbeite ich mit Privatpatienten/innen auf privatärztlicher Verordnung oder nach GebüH nach dem Heilpraktikergesetz, aber auch mit Patienten/innen als Selbstzahler.

Ihre Investition / meine Preise:

Mein Stundensatz beträgt zwischen 65,- bis max. 75,-€uro und ist in bar nach jeder Behandlung zu bezahlen. Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss jeder Behandlungsserie.

(Für Privat- und Zusatzversicherte*) werden die möglicherweise erstattungsfähigen erbrachten Leistungen gemäß GebüH`85 (Neuauflage in € seit 01.01.2002) in der Rechnung ausgewiesen. 
Ob und in welchem Umfang eine Erstattung seitens des Versicherers erfolgt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Unabhängig von einer etwaigen Erstattung ist die Rechnung ohne Abzüge zum angegebenen Termin zu begleichen. 

* gesetzliche Krankenkassen erstatten keine Leistungen des Heilpraktikers.

Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Eine Zusatzversicherung für wenige Euros im Monat kann für Erwachsene und Kinder nützlich sein. 
Wenn Sie solch eine Versicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese vor Beginn der Behandlung abschließen und auch eventuelle Wartezeiten - in der Regel 3 Monate - beachten. Ebenso zu beachten sind die Kosten sowie die Leistungen, die sich von Gesellschaft zu Gesellschaft stark unterscheiden. 

Erkundigen Sie sich bei einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, damit Sie die für Sie passende Versicherung finden.
Meiner Meinung nach sind u.a. folgende Punkte bei der Wahl einer Zusatzversicherung wichtig:
• Wie viel Prozent des anerkannten Rechnungsbetrages werden erstattet?
• Wie hoch ist die maximale jährliche Erstattungssumme?
• Es sollten alle im GebüH 85 verzeichneten Leistungen und alle im Hufelandverzeichnis aufgeführten Therapieformen erstattet werden. Eine Versicherung, die „alle wissenschaftlich anerkannten Therapien" erstattet ist unsinnig. Wer nur mit wissenschaftlich anerkannten Therapien behandelt werden möchte, braucht keine Zusatzversicherung, denn hierfür sind die gesetzliche Krankenkasse und der Haus- bzw. Facharzt völlig ausreichend.
• Da das Gebührenverzeichnis 1985 (Neuauflage in € 01.01.2002), herausgegeben und seitdem nicht aktualisiert wurde ist es wichtig, dass die Erstattungen zumindest bis zum oberen Rahmenbetrag dieses alten Gebührenverzeichnisses erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
http://www.heilpraktiker-leitfaden.info/
http://www.krankenzusatz24.de/

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Privat und Naturheilpraxis
Otmar R. Floß
Birkenweg 12
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